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💧 Wichtige Information zur Trinkwasserversorgung in Medebach 💧

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und deutlich gesunkener Fördermengen aus unseren eigenen Trinkwasserquellen müssen wir den Wasserverbrauch vorübergehend einschränken.

🚫 Bis auf Weiteres ist Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz unter anderem nicht erlaubt für:
• die Bewässerung von Grünflächen und Gärten mit Rasensprengern, Sprühregnern o. Ä.
• die Bewässerung von Sport-, land- und forstwirtschaftlichen Flächen
• das Befüllen und Nachfüllen privater Pools und Badebecken
• die private Autowäsche
• Springbrunnen mit Trinkwassernachspeisung

🌱 Ausnahme: Neuanpflanzungen, bei denen eine Bewässerung zum Anwachsen notwendig ist, sowie Nutzgärten dürfen weiterhin bewässert werden – allerdings nur zwischen 07 und 09 Uhr sowie zwischen nur zwischen 20 und 22 Uhr

🚰 Die Nutzung von Trinkwasser zum Trinken, Kochen, zur Körperpflege und für hygienische Zwecke bleibt selbstverständlich uneingeschränkt möglich.

Die Maßnahmen sind notwendig, um die Trinkwasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und ausreichende Löschwasserreserven vorzuhalten.

Die Allgemeinverfügung, die im Internet unter https://www.medebach.de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen abrufbar ist, tritt heute in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026. Sollte sich die Versorgungslage vorher entspannen, können die Einschränkungen vorzeitig aufgehoben werden.

🙏 Bitte helfen Sie mit und gehen Sie weiterhin sparsam und verantwortungsvoll mit unserem Trinkwasser um. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

ℹ️ Bei Fragen:
André Grebe | Stadtwerke Medebach AöR
📞 02982 / 400-501
📧 a.grebe@medebach.de

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